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Formular zur „Übertragung der Aufsichtspflicht von Jugendlichen“ : Download als pdf
40. Altheimer Festtage 2012 - Einlasskontrolle
Für die einzelnen Tanzveranstaltungen der 40. Altheimer Festtage 2012 (Mittwoch, 16.05. und Samstag, 19.05.2012), werden wie jedes Jahr Ausweiskontrollen bei Jugendlichen durchgeführt. Das Formular der „Übertragung der Aufsichtspflicht von Jugendlichen“ ist auf der Homepage des TSV Altheim/Alb (www.tsv-altheim.de) zum Herunterladen bereitgestellt.
Jugendliche aus Altheim/Alb, die die Tanzveranstaltungen zusammen mit Ihren Eltern besuchen, müssen zur Absicherung des Veranstalters auch das Formular ausfüllen. Dieses Formular wird an den Tanzveranstaltungsabenden an der Einlasskontrolle ausgelegt sein und kann vor Ort ausgefüllt werden. Wir danken für Ihr Verständnis.
Für Jugendliche, die den „Party Pass“ benutzen (nähere Infos unter www.partypass.de) ist zusätzlich zum Party Pass das Formular der „Übertragung der Aufsichtspflicht von Jugendlichen“ zwingend erforderlich, damit eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts zu den Tanzveranstaltungen gewährleistet werden kann.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Regellungen zum Jugendschutzgesetz.
(Jugendliche unter 16 Jahren - Besuchsende 22.00 Uhr, Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren - Besuchsende 24.00 Uhr.)
DER VERANSTALTER ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG UND VERANTWORTUNG GEGENÜBER MINDERJÄHRIGEN PERSONEN
Veranstalter: TSV Altheim/Alb und GHRS Werbegemeinschaft GbR
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